So vielfältig die Ursachen für Hörstörungen sein können, ebenso breit sind die Möglichkeiten diese zu testen.
Basis einer jeden Hörprüfung ist zunächst die Tonaudiometrie und Sprachaudiometrie, die um die Tympanometrie und die Stapediusreflexbestimmung ergänzt werden können.
Ergänzend können die otoakustischen Emissionen (OAE) bestimmt werden. Hierbei werden die äußeren Haarzellen des Innenohres durch einen akustischen Reiz stimuliert. Die Reaktion dieser Zellen lassen sich mit einem hochauflösenden Mikrofon aufzeichnen. Da dieser Test ohne Zutun des Untersuchten erfolgt (objektive Hörprüfung), wird er auch im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreening angewendet. Frequenzspezifisch lassen sich auch Distorsionsprodukte otoakustischer Emissionen (DPOAE) über mehrere Bereiche des Innenohrs ableiten.
Bei der Hirnstammaudiometrie (BERA) wird ein EEG zur Messung von akustisch provozierten Hirnströmen angelegt. Die abgeleiteten Potenziale entsprechen den anatomischen Strukturen der Hörbahn. So lässt sich die Qualität der Reizweiterleitung des Hörnervs beurteilen und eine objektive Bestimmung der Hörschwelle durchführen.
Die objektiven Hörtestungen sind vorzüglich bei Kindern und Personen anwendbar, die keinen Hörtest durchführen können oder unsichere Angaben machen. Zur Bestimmung der Hörfähigkeit werden häufig die Ergebnisse mehrerer Testverfahren zusammengefügt, da ein einzelnes objektives Verfahren oft nicht ausreicht.